Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Anwendung Chemotion

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für das Nutzungsverhältnis zwischen den Anwendungsanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und den Nutzer*innen (nachfolgend „Nutzer*innen“) für die Nutzung der Anwendung Chemotion gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung. Anbieter ist die Technische Universität Braunschweig.

(2) Die Nutzer*innen sind natürliche Personen. Bei dem Anbieter handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Anwendungen des Anbieters bei einer Anmeldung über die „Academic Cloud“ ist eine Registrierung der Nutzer*innen auf der Plattform „Academic Cloud“. Der Registrierungsprozess obliegt dem Plattformbetreiber. Ergänzend hierzu gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers. Bei einer Nutzung der Anwendung des Anbieters und einer Anmeldung bei diesem gelten nur die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

(2) Der Zugriff auf die angebotenen Anwendungen sowie deren Nutzung sind nur dann möglich, wenn die Nutzer*innen die jeweilige Anwendung auswählen und durch Bestätigung der Annahme der Nutzungsbedingungen und klicken auf den Button „Absenden“ diese Vertragsbedingungen akzeptieren und dadurch in ihren Antrag aufgenommen haben.

(3) Die Nutzer*innen erhalten nach erfolgreicher Registrierung erst nach Prüfung der auf der Plattform „Academic Cloud“ zur Registrierung gespeicherten Daten Zugriff auf die jeweilige Anwendung, sofern die Nutzer*innen hierzu berechtigt sind. Die Berechtigungsprüfung erfolgt automatisiert durch den Anbieter mittels der bei der Registrierung auf der „Academic Cloud“-Plattform durch die Nutzer*innen freiwillig hinterlegten Daten. Nutzen die Nutzer*innen nicht die „Academic Cloud Plattform“ erfolgt die Berechtigungsprüfung automatisiert durch den Anbieter.

(4) Der Anbieter stellt die Anwendungen den Nutzer*innen auf freiwilliger Basis zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch der Nutzer*innen auf jederzeitigen Zugriff auf die Anwendungen und die Nutzung dieser.

§4 Rechte und Pflichten der Nutzer*innen

(1) Die Nutzer*innen sind berechtigt, die Anwendungen im Rahmen der Nutzungserlaubnis und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Jede hiervon abweichende Nutzung bedarf einer besonderen Nutzungserlaubnis.

Die Nutzer*innen sind verpflichtet:

§ 5 Ausschluss von der Nutzung

(1) Die Nutzung einer Anwendung kann vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt oder dauerhaft untersagt werden, wenn die Nutzer*innen

(2) Es liegt im Ermessen des Anbieters, ob er eine Nutzungseinschränkung oder den dauerhaften Ausschluss anordnet.

(3) Vorübergehende Nutzungsbeschränkungen sind wieder aufzuheben, sobald eine ordnungsgemäße Nutzung wieder gewährleistet erscheint.

§ 6 Rechte und Pflichten des Anbieters

(1) Soweit es zur Behebung von Störungen, zur Systemadministration und -erweiterung oder aus Gründen der Systemsicherheit und des Schutzes von Nutzerdaten erforderlich ist, kann der Anbieter im Rahmen einer Anwendung die Nutzung vorübergehend einschränken.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DS-GVO einzuhalten. Das Nähere regelt die gesondert vereinbarte Datenschutzerklärung.

(3) Der Anbieter ist unter Beachtung der datenschutz- und strafrechtlichen Vorschriften berechtigt, die Daten der Nutzer*innen einzusehen, soweit dies zur Beseitigung laufender Störungen oder zur Aufdeckung und Unterbindung rechtswidrigen oder strafbaren Verhaltens bei Vorliegen erheblicher Anhaltspunkte erforderlich ist. Die Überprüfung ist zu dokumentieren und die betroffenen Nutzer*innen nach Erreichen des Zwecks unverzüglich zu informieren.

§ 7 Haftung der Nutzer*innen

(1) Die Nutzer*innen haften für alle Schäden und Nachteile, die dem Anbieter durch eine strafbare oder rechtswidrige Nutzung der Dienste oder der Nutzungsberechtigung oder durch eine schuldhafte Verletzung der Pflichten der Nutzer*innen aus diesen Nutzungsbedingungen entstehen.

(2) Die Nutzer*innen haften auch für Schäden, die durch die Nutzung durch Dritte im Rahmen der ihm eingeräumten Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten entstehen, sofern sie diese Nutzung durch Dritte zu vertreten haben, insbesondere, wenn sie seine Benutzerkennung an Dritte weitergegeben haben.

(3) Wird der Anbieter von Dritten auf Schadensersatz, Verzug oder sonstige Ansprüche aus rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen der Nutzer*innen in Anspruch genommen, so haben die Nutzer*innen den Anbieter von allen daraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Der Anbieter wird die Nutzer*innen verklagen, wenn der Dritte den Anbieter aufgrund dieser Ansprüche gerichtlich in Anspruch nimmt. 

§ 8 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Anwendungen jederzeit unterbrechungs- und fehlerfrei funktionieren, weder ausdrücklich noch stillschweigend, und lehnt dies hiermit ab. Der Verlust von Daten infolge technischer Störungen oder die Offenlegung vertraulicher Daten durch unbefugten Zugriff Dritter kann nicht ausgeschlossen werden.

(2) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeitenden, es sei denn, es werden schuldhaft wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den bei Abschluss des gegenseitigen Nutzungsvertrages vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(3) Eine etwaige behördliche Haftung gegenüber dem Anbieter bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(4) Ansprüche der Nutzer*innen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Nutzer*innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

§ 9 Löschung anwendungsspezifischer Daten

Die Nutzer*innen können jederzeit die Löschung ihrer Daten im Rahmen der jeweils ausgewählten Anwendung vom Anbieter verlangen, soweit gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche, Regelungen dem nicht entgegenstehen. Näheres hierzu regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich und wirksam. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.